Voraussetzungen
Möchten Sie als PPL(A)-Lizenzinhaber auch bei schlechteren Wetterbedingungen, die ein Fliegen unter Sichtflugbedingungen nicht ermöglichen, ihr Fluggerät sicher führen, benötigen Sie zusätzlich eine Instrumentenflugberechtigung IR(A).
Zum Erwerb der IR(A)-Lizenz sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Flugtauglichkeit Klasse II mit Reintonaudiometrie
- Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache
- Besitz eines PPL(A) mit Nachtflugqualifikation (NFQ) oder CPL(A)
- eine Gesamtflugzeit von 50 Flugstunden Überland als verantwortlicher Luftfahrzeugführer.
Ausbildung
Die Theorieausbildung umfasst ca. 200 Unterrichtsstunden in den 7 Fächern
- Luftrecht
- Allg. Luftfahrzeugkenntnisse/Technik
- Flugleistung und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Navigation
- Meteorologie
- Sprechfunkverkehr
Die Ausbildung wird modular und ganztägig angeboten. Vor der theoretischen Prüfung findet ein Prüfungsseminar statt.
Die Praxisausbildung umfasst
- 20 Stunden Ausbildung auf einem Luftfahrzeug
- 30 Stunden Ausbildung in einem zertifizierten FNPT II Flugsimulator.
Kosten und Info-Material
Die Ausbildungskosten entnehmen Sie bitte dem Informationsmaterial, dass Sie bei uns als pdf-Datei unter Kontakt anfordern können.
Die Ausbildung ist mehrwertsteuerbefreit, wenn es sich um eine berufliche Ausbildung handelt. Voraussetzung ist eine Anmeldung zur durchgehenden Ausbildung zum Berufsflugzeugführer oder Verkehrsflugzeugführer. Landegebühren und Lehrgangsunterlagen sind mehrwertsteuerpflichtig.