Voraussetzungen
Mit dem Erwerb des Class Ratings Multi-Engine Piston haben Sie die Möglichkeit, mehrmotorige, kolbengetriebene Flächenflugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 5700 kg als verantwortlicher Pilot nicht gewerblich zu führen.
Zum Erwerb des MEP-Ratings sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- 70 Stunden Flugerfahrung auf Flächenflugzeugen als verantwortlicher Pilot
- mindestens Halter einer gültigen PPL(A) Lizenz
Ist der Bewerber zusätzlich Inhaber einer Instrumentenflugberechtigung IR(A), darf er mit dem eingetragenen Class Rating mehrmotorige Flächenflugzeuge auch unter Instrumentenflugbedingungen nicht gewerblich führen.
Für gewerblich durchgeführte Flüge ist ein Brufspiloten-Lizenz CPL(A) oder eine Verkehrspilotenlizenz ATPL(A) Voraussetzung.
Weitere fachliche Voraussetzungen sind:
- Fliegerärztliche Tauglichkeit (Klasse 1 oder 2 je nach Grundlizenz, für die das Rating eingetragen werden soll)
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Mindestalter 18 oder 21 Jahre
- Inhaber einer aktuellen Privatpilotenlizenz PPL(A) oder eines CPL(A) mit oder ohne IR(A)-Berechtigung oder ein ATPL(A)
- mindestens 70 Stunden als Pilot in Command (PIC).
Ausbildung
Die Theorieausbildung umfasst 7 Unterrichtsstunden und beinhaltet folgende Themen:
- Technische Systeme des Flugzeugs (Hydraulic, Flightcontrols, Fuelsystem, ...)
- Performance and Planning
- Limitations
- Emergency Procedures
Die Praxisausbildung umfasst 7 Flugstunden und gliedert sich in
MEP - Klassenberechtigung VFR
- 6,0 Stunden Flugzeit PA 34 Seneca V
- 1,0 Stunden Flugzeit Prüfungsflug mit FMG-Lehrer
MEP - IR
- 3,0 Stunden Flugzeit in einem zertifizierten FNPT II-Simulator / MEP
- 2,0 Stunden Flugzeit PA 34 Seneca V
- 1,5 Stunden Flugzeit mit einem Prüfer des LBA
Kosten und Info-Material
Die Ausbildungskosten entnehmen Sie bitte dem Informationsmaterial, dass Sie bei uns als pdf-Datei unter Kontakt anfordern können.
Die Ausbildung ist mehrwertsteuerbefreit, wenn es sich um eine berufliche Ausbildung handelt. Voraussetzung ist eine Anmeldung zur durchgehenden Ausbildung zum Berufsflugzeugführer oder Verkehrsflugzeugführer. Landegebühren und Lehrgangsunterlagen sind mehrwertsteuerpflichtig.


